Markus Ohlef
Ehrengard-Schramm-Weg 4
37085 Göttingen
Tel.: 0551 - 3054961
Email: ohlef@gmx.de
Physio
Mobile Ohlef bietet im Anschluß an die 15 Minuten Wassergymnastik mit
ärztlicher Verordnung weitere 45 Minuten Aquafitness an.
Der monatliche Beitrag inklusive Eintritt für das Physio Mobile Training beläuft sich im Sprangerweg auf:
19 Euro bei einmaligem Training pro Woche.
29 Euro bei zweimaligem Training pro Woche.
In der Eiswiese auf :
22,50 Euro bei einmaligem Training pro Woche.
Die nachfolgenden Informationen zum Funktionstraining finden Sie auch auf der Homepage des Leistungserbringers ASFM-Ausdauersport für Menschlichkeit e.V.
http://www.brocken-challenge.de/verein/verein.html
Rehabilitationssport / Funktionstraining Wassergymnastik
Wassergymnastik als Funktionstraining mit dem Verein ASFM - Ausdauersport für Menschlichkeit e.V.
Der Verein ASFM e.V. erfüllt sämtliche Voraussetzungen
Funktionstraining durchzuführen und ist von allen Kostenträgern
anerkannt.
Was bieten wir?
Der Verein ASFM e.V. bietet Menschen jeden Alters einen
gesundheitsorientierten Sport an. Bewegungsfreude in der Gruppe und
gesundheitsfördernder Muskelaufbau stehen im Vordergrund. Die hierfür
speziell ausgebildeten Übungsleiter, qualifizierte Physiotherapeuten
mit Zusatzqualifikationen, helfen besonders, den orthopädischen
Problemen durch gymnastische Übungen im Wasser entgegen zu wirken.
Was müssen Sie tun?
1. Arztbesuch
Bei Ihrem Haus- oder Facharzt bekommen Sie den Antrag auf Förderung von
Rehabilitationssport/ Funktionstraining. Dort werden die Diagnose und
das Ziel des Funktionstrainings, sowie die Anzahl der wöchentlichen
Übungseinheiten, eingetragen. So haben Sie die Möglichkeit, je nach
Verordnung, ein-zwei Mal pro Woche im Bereich Wassergymnastik aktiv zu
werden.
2. Leistungserbringer suchen
Fällt Ihre Wahl auf den Verein Ausdauersport für Menschlichkeit e.V.,
erwartet Sie dort eine ausführliche Beratung zum weiteren Procedere.
Telefonisch unter 0551-3054961 erreichen Sie die Physiotherapeuten
Markus und Britta Ohlef.
3. Genehmigung durch die Krankenkasse
Die Verordnung über das Funktionstraining legen Sie der Krankenkasse zur Genehmigung vor.
4. Beginn des Funktionstrainings
Nach der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse beginnen Sie das
Funktionstraining zum bereits vereinbarten ersten Trainingstermin.